Seit dem 1. April 2010 ist gemäß der deutschen Nachweisverordnung das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) als Abfallnachweisführung für „gefährliche“ Abfälle vorgeschrieben. Über das eANV sind alle Dokumente, welche zur Nachweis- und Verbleibenskontrolle notwendig sind, elektronisch zu erstellen, zu signieren und zu verarbeiten.
Zu den Dokumenten zählen Entsorgungsnachweis, Annahmeerklärung, Begleitschein, Registerführung sowie zugehörige Anhänge, welche mit der elektronischen Signatur auf einem gewählten Portal verarbeitet werden.
Für den Bauherrn ergeben sich daraus einige grundlegende Vorteile, wie z.B. steigende Datenübersicht und schnellere Kommunikation zwischen den beteiligten Dienststellen, was ein erhebliches Ersparen von Zeit und Kosten mit sich bringt. Wir übernehmen als Bevollmächtigter des Bauherrn für diesen die erforderliche elektronische Nachweisführung für die Entsorgung gefährlicher Abfälle.
Unsere Leistungen für Sie:
- Nachweisführung mit elektronischer Signatur als Bevollmächtigter der Abfallerzeuger
- Kontrolle der Abfallströme
- Nachweisprüfung
- Kostenkontrolle.
Telefon | 0911/406091 |
Telefax | 0911/405463 |
Anschrift | Rudolphstr. 12 90489 Nürnberg |