Entsorgungsmanagement
[ Projektfotos zu Entsorgungsmanagement anzeigen ]Für den Bauherrn ist es eine Pflicht gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, für eine ordnungsgemäße Entsorgung der anfallenden Abfälle eines Bauvorhabens zu sorgen.
Diese Pflicht kann er entweder selbst wahrnehmen, oder dies delegieren. Ein Entsorgungsfachbetrieb wird in den meisten Fällen eine korrekte Einstufung der Abfälle vornehmen. Jedoch ist die Einschaltung einer neutralen Instanz zu Überwachung der Stoffströme in Betracht zu ziehen, um die Interessen des Bauherrn wahrzunehmen und diesen hinsichtlich seiner Dokumentationspflicht in Bezug auf die Entsorgung zu entlasten
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