Seit Inkrafttreten des Bundesbodenschutzgesetzes und der entsprechenden Ländergesetze ist der Boden als Schutzgut gesetzlich verankert. Daher muß neben einer möglichen Gefährdung des Grundwassers auch Verunreinigungen des Bodens erhoben und entsprechend der geplanten weiteren Nutzung bewertet werden. Dies betrifft Ablagerungen und Industriestandorte in gleichem Maße.
Daher sollte neben behördlicherseits geforderten Auflagen die eingehende Untersuchung des Bodens z. B. im Rahmen von Grundstücksbewertungen oder Umnutzungen erfolgen, was in der Regel im Interesse des Eigentümers liegt. Im Falle von Überschreitungen der geltenden Richtwerte ist zusätzlich das Schutzgut Grundwasser zu untersuchen.
Im Falle eines Sanierungsbedarfs wird durch den Bodengutachter ein auf den Einzelfall zugeschnittenes Sanierungskonzept erarbeitet. Dieses ist mit den zuständigen Behölrden abzustimmen. Die Sanierungsplanung erfolgt stets nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit in Abhängigkeit von technischen Randbedingungen und Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Sanierungsverfahren.
Unsere Leistungen:
• Erkundung und Bewertung von Boden-, Bodenluft- und Grundwasserkontaminationen mit Umweltschadstoffen, Beweissicherung
• Untersuchung und Gefährdungsabschätzung von Altablagerungen und Industrieflächen durch Rammkernsondierungen und Baggerschürfe
• Ausschreibung und Betreuung von Erkundungsbohrungen und Grundwassermeßstellen
• Erarbeitung und Durchführung von Überwachungsprogrammen
• Bodenluftabsaugversuche zur Qualifizierung und Quantifizierung von Bodenluftbelastungen einschl. Reichweitentests
• Projektierung und gutachterliche Betreuung bei der Einrichtung von Grundwassermeßstellen und Bodenluftpegeln zur Überwachung bzw. Sanierung von Industriestandorten
• Erstellung von Sanierungskonzepten und sanierungsbegleitenden Gutachten
• Grundwasser- und Bodenluftsanierung von LHKW/BTEX Schadensfällen (Einrichtung und Betreuung)
Telefon | 0911/406091 |
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